Marktordnung
1. Anerkennung der Marktordnung
Mit dem Betreten des Flohmarktgeländes am Tag der Veranstaltung Nachtflohmarkt, erkennen Sie die Marktordnung an. Das Betreten des Flohmarktes ist nur unter Anerkennung der Marktordnung gestattet und erfolgt auf eigene Gefahr. 2. Marktzeiten Die Nachtflohmärkte finden von 18 – 22 Uhr statt. Grundsätzlich müssen die Standplätze bis zum Flohmarktende eingehalten werden. Der Aufbau für Aussteller kann ab 17:00 Uhr erfolgen. Bis spätestens 22:30 Uhr muss der Platz sauber und ordentlich verlassen werden. 3. Standgröße Die Standflächen Innen können für 2 und 3 Meter gebucht werden. Die Standtiefe beträgt zwischen 1,5 (Wandflächen) und 2 Meter. Die Flohmarktstände dürfen nur innerhalb der am Boden markierten Flächen, welche dem gekauften Ticket entsprechen, aufgestellt werden. Die Verkaufsfläche wird von unseren Mitarbeitern zugewiesen, dabei ist unserem Ordnungspersonal strikt Folge zu leisten! Des Weiteren haben Verkäufer OHNE einen im Voraus gebuchten und bezahlten Standplatz bei Überfüllung des Flohmarkts keinen Anspruch auf einen Verkaufsplatz. Elektro- und sonstige Installationen sind vorab vom Veranstalter zu genehmigen. Bei Zuwiderhandlung kann das Ordnungspersonal, unter Einbehaltung der Standmiete, den Stand schließen. Fluchtwege sind für die gesamte Dauer der Veranstaltung freizuhalten und nicht zu verstellen. Plätze im Außenbereich sind mit Einweisung in der Reigenfolge des Eintreffens zu belegen. Den Anweisungen des Personals ist auch hier strikt Folge zu leisten! 4. Gebühren Unsere Standpreise gelten ausschließlich für private, nicht gewerbsmäßige Anbieter. Tische sowie Sitzgelegenheiten müssen von den Verkäufern selbst mitgebracht werden. Im Innenbereich (Halle) belaufen sich die Standplatzgebühren auf 9,– € pro Meter. Im Außenbereich kostet der laufende Meter 6,– €. Die Zahlung der Gebühren für Standplätze im Innenbereich erfolgt vor der Veranstaltung ausschließlich online über den dieser Seite angeschlossenen Ticket Shop. Sollten am Veranstaltungstag noch Flächen frei sein, sind die Gebühren vor Ort bei Belegung der Fläche zu entrichten. Die Standplätze im Außenbereich werden am Veranstaltungstag vor Ort vergeben, in der Reihenfolge des Eintreffens. Standgebühren im Außenbereich müssen bar beim Veranstalter bezahlt werden. (Die Gebühren sind reine Flächenpreise. Tische o.ä. sind darin nicht enthalten.) 5. Stornierung Die Stornierung der erworbenen Standtickets ist nicht möglich. 6. Standaufbau/Standabbau: Das Aufbauen von Ständen bereits am Vormittag bzw. frühen Nachmittag ist nicht gestattet. Der Aufbau kann am Tag der Veranstaltung ab 17 Uhr erfolgen. Für die Standplätze ist das entsprechende Ticket mitzubringen. Ein Anspruch auf die Zuweisung eines bestimmten Platzes besteht im Außenbereich nicht. Jeder hat den Standplatz einzunehmen, der ihm zugewiesen wird und diesen bis zum Flohmarktende einzuhalten. Bis spätestens 22:30 Uhr muss der Platz sauber und ordentlich verlassen werden. Fahrzeugbewegungen sind nur für den Aufbau bis 17:45 Uhr und den Abbau ab 22 Uhr gestattet. 7. Anweisungen des Veranstalters Den Anweisungen des Veranstalters oder seiner Vertreter ist Folge zu leisten. Märkte sind private Veranstaltungen. Der Veranstalter und seine Vertreter haben das Hausrecht. Verstöße gegen die Flohmarktordnung oder Störung des Marktfriedens können ein Arealsverbot ohne Gebührenerstattung zur Folge haben. Dieses auszusprechen sind auch die Vertreter des Veranstalters berechtigt. Der Veranstalter behält sich vor, ein Arealsverbot nötigenfalls auch zwangsweise durchzusetzen. Personen, die einem ausgesprochenen Arealsverbot zuwiderhandeln, werden vom Veranstalter mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch strafrechtlich verfolgt. 8. Arealsverbot Das Arealsverbot bezieht sich auf das gesamte Flohmarktgelände einschließlich Parkplätzen, Fahr- und Gehwegen. Es erfolgt keine Gebührenerstattung bei Erteilung eines Arealsverbots. 9. Haftung bei Schäden Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Unfälle oder Schäden jeglicher Art im gesamten Veranstaltungsbereich, auch für Beschädigung oder abhanden gekommene Gegenstände haftet der Veranstalter nicht. Für Schäden haftet der Verursacher selbst. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. 10. Campieren Das Campieren oder Übernachten auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist strengstens untersagt. 11. Müllbeseitigung Jeder Verkäufer hat seinen Standplatz so zu verlassen, wie er ihn vorgefunden hat. Anfallende Abfälle, Müll oder Verunreinigungen sind zu beseitigen und selbstständig zu entsorgen. Unerlaubte Müllentsorgungen auf dem gesamten Veranstaltungsgelände werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Jeder Aussteller hat seinen Standplatz, Parkplatz und den Außenbereich vor, während und nach dem Mädelsflohmarkt sauber zu verlassen. Beschädigungen und Verschmutzungen, die mutwillig oder unverschuldet durch Verkäufer oder Besucher verursacht werden, müssen unverzüglich dem Ordnungspersonal gemeldet werden. 12. Verbotene Artikel Verboten ist das Anbieten und der Verkauf von: • Waffen jeder Art einschließlich Zubehör, Dekorations- und Sammlerwaffen • Gewalt verherrlichenden, rassistischen, pornografischen Gegenständen, Filmen u. Literatur • Gegenständen, deren Verkauf gegen das Urheber- oder Wettbewerbsrecht verstößt • Lebensmittel • Lebende Tiere • Plagiaten, Raubkopien 13. Verbot von Glücksspielen und Spendensammlungen Glückspiele sowie Spendensammlungen sind auf dem Flohmarkt grundsätzlich verboten. Das Sammeln von Spenden für jeglichen Zweck ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände nicht erlaubt. 14. Gewerbliche Anbieter Gewerbliche Verkäufer und das Anbieten von Waren (speziell Neuwaren) im gewerblichen Rahmen sind auf dem Flohmarkt nicht erwünscht. 15. Jugendliche Anbieter unter 18 Jahren Das Verkaufen und Anbieten von Waren von minderjährigen Anbietern (unter 18 Jahren) ist nur mit Zustimmung und Kenntnis der Erziehungsberechtigten gestattet. 16. Veranstaltungsabbruch Bei vorzeitigem Veranstaltungsabbruch aufgrund höherer Gewalt (Wetter; gilt für den Außenbereich) oder zur Sicherheit der Teilnehmer erfolgt keine Erstattung der Standgebühren. 17. Bodenbeschaffenheit/Haftung Im Außenbereich des Veranstaltungsgeländes sind möglicherweise Bodenunebenheiten vorhanden. Witterungsbedingt besteht die Möglichkeit von Rutschgefahr nach Regenfällen beispielsweise. Alle Teilnehmer und Besucher betreten das Veranstaltungsgelände auf eigene Gefahr und der Veranstalter übernimmt keine Haftung. 18. Werbung Das Verteilen von Werbung jeglicher Art auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist nur nach Absprache und durch vorherige Genehmigung des Veranstalters zulässig. 19. Fotos und Videos Mit Betreten des Geländes erlaubt der Besucher oder Verkäufer, das Foto- oder Filmaufnahmen der eigenen Person für eine Verwendung durch den Lizenzgeber Fili Concept genutzt werden können. Auf allen unseren Veranstaltungen werden regelmäßig Fotos und Filmaufnahmen generiert und später bei sozialen Medien und für Werbezwecke veröffentlicht. 20. Sonstiges Fahrräder sind aus Sicherheitsgründen auf dem gesamten Veranstaltungsgelände zu schieben. Das Befahren des Geländes mit Inlineskates oder anderen Sportgeräten und Fahrzeugen ist während der Veranstaltung nicht gestattet. Hunde sind an einer geeigneten Leine zu führen. Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Es darf nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Das Befahren des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. 21. Salvatorische Klausel Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Marktordnung ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt. |